Heller Hautkrebs als Berufskrankheit BK 5103 anerkannt
Berufsgruppen wie Garten-Landschaftsbauer, Dachdecker, Bademeister und Mitarbeiter im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sind besonders gefährdet für Hellen Hautkrebs. Etwa 2,4 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten regelmäßig im Freien - und viele von ihnen schützen sich nur unzureichend. „Erste Hilfe“ gegen den Hellen Hautkrebs kann hier u. a. das Tragen einer Kopfbedeckung und UV-Schutzkleidung sowie die regelmäßige Anwendung von Sonnenschutzmitteln sein.Auffällige Hautpartien sollten unbedingt von einem Dermatologen untersucht werden, um eine berufsbedingte Hauterkrankung frühzeitig feststellen zu können.
Seit dem 01.01.2015 sind "Plattenepithelkarzinome", auch Weißer Hautkrebs genannt, und ihre Vorstufen (Aktinische Keratosen) in der Berufskrankheiten-Verordnung als Berufskrankheit Nummer 5103 aufgeführt. Bis Ende 2017 gab es bereits knapp 12.500 Anerkennungen dieser Berufskrankheit. Besonders betroffen sind Beschäftigte der Bau- und Landwirtschaft.
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Heigel GmbH
betriebliche Gesundheitsförderung
Harburger Str. 86
21271 Hanstedt
Tel: 04184 88 88-20
E-Mail: kontakt@heigel.com
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