Weißer Hautkrebs: Arbeitnehmer mit Recht auf Screening
Insbesondere Arbeitnehmer in Außenberufen sollten sich vor den Gefahren einer Erkrankung an „Weißer Hautkrebs“ präventiv schützen. Seit dem 01.07.2018 besteht eine Sozialpartnervereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften die das Bewusstsein für die Thematik schärfen soll. In diesem Rahmen wurde auch vereinbart, dass sich Arbeitnehmer die überwiegend im Freien arbeiten, im Hinblick auf mögliche Folgen der UV-Strahlung in regelmäßigen Abständen ärztlich beraten und untersuchen lassen können.Anschrift
Heigel GmbH
betriebliche Gesundheitsförderung
Harburger Str. 86
21271 Hanstedt
Tel: 04184 88 88-20
E-Mail: kontakt@heigel.com
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