Hautscreening

BK 5103

Die Heigel GmbH bietet Vorsorgeuntersuchungen im Betrieb zur Früherkennung / Prävention von weißem Hautkrebs an.

Jeder siebte deutsche Arbeitnehmer verrichtet einen Großteil seiner Tätigkeit im Freien. Das ist in Anbetracht der globalen Erwärmung und zahlreichen Hitzewellen ein immer größeres Gesundheitsproblem. Die Diagnose Weißer Hautkrebs, u. a. ausgelöst durch UV-Strahlung, ist inzwischen die zweithäufigste Berufskrankheit mit der Nummer 5103.

 

Heller Hautkrebs

In der Bauwirtschaft ist der Helle Hautkrebs die am häufigsten angezeigte Berufskrankheit.
Im Jahr 2018 wurden 2.944 Verdachtsfälle in dieser Berufsgruppe registriert. Das sind rund sechs Prozent mehr als im Jahr 2015, als bestimmte Formen des Weißen Hautkrebs erstmals als Berufskrankheit anerkannt wurden. Tendenz steigend.

 

Weißer Hautkrebs

Hautkrebs rangiert, gemessen an den anerkannten Fällen auf Rang zwei der Liste der Berufskrankheiten. Nach durch Lärm ausgelöste Schwerhörigkeit. Im vergangenen Jahr sind der Deutschen Krebshilfe zufolge in Deutschland 99.000 Menschen neu am Plattenepithelkarzinom oder der Vorstufe zum Weißen Hautkrebs, der aktinischen Keratose, erkrankt. Unter einem Plattenepithelkarzinom versteht man einen bösartigen Tumor, der örtlich zerstörend wächst, aber nicht häufig metastasiert.
Heute ist die Wissenschaft davon überzeugt, dass bestimmte Hautkrebserkrankungen durch langjährige UV-Strahlung der Sonne auch "arbeitsbedingt" verursacht werden können. Vor diesem Hintergrund wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Wirkung vom 01.01.2015 eine neue Berufskrankheit in die sog. Berufskrankheitenliste aufgenommen.
Hiernach können multiple "aktinische Keratosen" -Vorstufen des Plattenepithelkarzinoms- sowie das Plattenepithelkarzinom selbst als Berufskrankheit der Nummer 5103 anerkannt werden.
 
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